Die Evangelische Bürgschafts- und Darlehensgenossenschaft
des Kantons St. Gallen (kurz EBDG SG) wurde 1950 gegründet. Genossenschafter sind alle evangelisch-reformierten Kirchgemeinden des Kantons St. Gallen (siehe
Seite Kirchgemeinden).
Im Kanton St. Gallen wohnhafte Mitglieder der evangelischen-reformierten Kirche werden durch die EBDG in finanziellen
Belangen beraten. Wo es die finanzielle Lage rechtfertigt gewährt
die EBDG Darlehen oder Hypotheken und übernimmt Bürgschaften.
À-fonds-perdu Beiträge mit Fürsorgecharakter werden ausgeschlossen.
In den Kantonen Graubünden, Zug und Zürich bestehen Schwestergenossenschaften mit gleicher Zielsetzung.
Die Genossenschaft hat keine Erwerbsabsichten.